Verkehrsstrafrecht
Wenn sich ein Unfall ereignet, so schaltet sich in manchen Fällen auch die Staatsanwaltschaft ein. Die häufigsten Gründe hierfür sind der Verdacht einer Fahrerflucht, einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Im Fall einer vorgeworfenen Fahrerflucht haben die Beschuldigten den "Unfall" häufig, z.B. beim Ausparken, gar nicht bemerkt. Dies ist aber für eine Bestrafung wegen einer Fahrerflucht erforderlich. Dass heißt, wenn dem Beschuldigten nicht nachzuweisen ist, dass er den Unfall bemerkt hat, so kann er auch nicht wegen einer Fahrerflucht verurteilt werden. Sollten Sie daher ein verkehrsstrafrechtliches Problem haben, werden wir zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und besprechen dann mit Ihnen Ihren Fall. Unser Ziel als Anwalt ist die für Sie günstigste Entscheidung.
In diesem Bewusstsein erarbeiten wir zusammen mit Ihnen Lösungen, um Ihren Interessen Rechnung zu tragen.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten und die Risiken.
Nutzen Sie die Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Unger auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Dr. Unger über 30 Jahre als Richter tätig. Dabei war er unter anderem mit verkehrsrechtlichen Verfahren und Strafsachen betraut. In der Kanzlei bearbeitet Herr Dr. Unger daher schwerpunktmäßig Mandate mit verkehrsrechtlichem Bezug.
Falls Sie Fragen dazu haben, ob wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Problem sind, können Sie unverbindlich Kontakt unter
Moers,Tel: 02841/39 11 929 zu uns aufnehmen.
Wir bedanken uns für das von Ihnen entgegengebrachte Interesse und hoffen, Ihnen einen ersten Eindruck über unser Tätigkeitsspektrum gegeben zu haben.
Ihre Anwaltskanzlei Dr. Unger- Anwalt in Moers/ Verkehrsrecht
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Anwaltskanzlei Dr. Unger- Anwalt in Moers/VerkehrsrechtHaagstraße 10
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Rechtsanwalt und Richter a.D.
Dr. jur. Manfred Unger, Anwalt für Verkehrsrecht in Moers